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Denkmalschutz: Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer

Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur die Möglichkeit, ein Stück Geschichte zu bewahren, sondern auch erhebliche Steuervorteile. Die Vorteile für Denkmalschutz Immobilien gelten sowohl für Kapitalanleger als auch für Selbstnutzer

Steuervorteile nach §§ 7i, 7h, 10f EStG

Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien bieten nicht nur die Möglichkeit, ein Stück Geschichte zu bewahren, sondern auch erhebliche Steuervorteile. Die Vorteile für Denkmalschutz Immobilien gelten sowohl für Kapitalanleger als auch für Selbstnutzer und umfassen unter anderem:

  • Für Kapitalanleger: Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, oft zwischen 50 % und 80 % des Kaufpreises, können über 12 Jahre zu 100 % abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren sind dies jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils 7 % der Kosten.
  • Für Selbstnutzer: Bei selbstgenutzten Immobilien können 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre mit jeweils 9 % jährlich abgeschrieben werden, vorausgesetzt, die Immobilie wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

Die spezifischen Regelungen unter § 7i EStG fördern die Erhaltung von Baudenkmalen durch erhöhte Absetzungen von bis zu 9 % in den ersten sieben Jahren und 7 % in den folgenden vier Jahren für notwendige Baumaßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Gebäudes.

§ 7h EStG unterstützt Eigentümer von Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen mit ähnlichen Absetzungsmöglichkeiten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung oder funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes dienen.

Durch § 10f EStG können Aufwendungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen wie Sonderausgaben abgezogen werden, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Begünstigte Immobilien

Kapitalanleger und Selbstnutzer profitieren von diesen Steuervorteilen, indem sie in den Erhalt und die Modernisierung von denkmalgeschützten Immobilien und Gebäuden in speziell ausgewiesenen Bereichen investieren. Wichtig ist, dass der Eigentumserwerb vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgt, um in den Genuss der vollen Steuervorteile zu kommen.

Bestandsimmobilien und Veräußerungsgewinne

Bestandsimmobilien, die bereits saniert und vermietet sind, bieten eine jährliche Abschreibung von 2 % bzw. 2,5 % der Gebäudekosten, je nach Fertigstellungsdatum. Bei Veräußerungsgewinnen von vermieteten Immobilien bleibt nach einer zehnjährigen Spekulationsfrist der Gewinn steuerfrei. Selbst genutzte Immobilien genießen ebenfalls eine Steuerfreiheit der Wertgewinne unter bestimmten Bedingungen.

Hinweis

Die bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Übersicht und stellen keine spezifische Beratung dar. Die steuerlichen Vorteile können je nach individueller Situation variieren. Für verbindliche Auskünfte und eine Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.