Rechtliche Hinweise
Wir sehen uns regelmäßig mit neuen Gesetzen konfrontiert, die auf den ersten Blick nicht immer den Zweck – Verbraucher- und Wettbewerbsschutz – erkennen lassen. Trotzdem sind wir verpflichtet, uns daran zu halten und darüber zu informieren. Gerne beantworten wir Ihnen auf Nachfrage Fragen dazu. Nachstehend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten rechtlichen Informationen.
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Anbieter, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Anbieters kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Anbieter behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Anbieters liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Anbieter von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Anbieter erklärt ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar waren und distanziert sich von späteren Änderungen dieser Inhalte.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Wir sind bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, selbst erstellte Inhalte zu nutzen oder auf lizenzfreie Inhalte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts. Das Copyright für veröffentlichte, selbst erstellte Inhalte bleibt allein beim jeweiligen Urheber; eine Vervielfältigung ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Geldwäschegesetz
Seit mehreren Jahren existiert das Geldwäschegesetz, welches Immobilienmaklern spezielle Pflichten auferlegt. Der Vertragspartner ist zu identifizieren – bei Privatpersonen durch Einsichtnahme in den Personalausweis, bei Firmen durch Einsicht in das Handelsregister. Das Geldwäschegesetz sieht vor:
- Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken.
- Bei Firmen werden Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz sowie der Name des gesetzlichen Vertreters vermerkt. Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises bzw. Handelsregisterauszugs ist ausreichend, mit handschriftlichem Übereinstimmungsvermerk.
- Es sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen.
- Es ist abzuklären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
- Unterlagen sind fünf Jahre vom Immobilienmakler aufzubewahren.
- Die Geschäftsbeziehung sowie durchgeführte Transaktionen (insbesondere Zahlungsflüsse) sind kontinuierlich zu überwachen.
Online-Streitbeilegung, IVD-Schlichtungsstelle
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Brau & Friedrich Immobilienmarketing ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nehmen wir nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ombudsmann-immobilien.net.
Das Widerrufsrecht zum Maklervertrag
- Wenn ein Immobiliensuchender – beispielsweise im Internet – eine Anfrage für eine Immobilie stellt, geht er automatisch einen Vertrag mit dem Anbieter der Immobilie bzw. dem Makler ein, indem er eine Leistung (Exposé, Angebot, Informationen) anfordert.
- Provision wird jedoch erst gezahlt, wenn das Geschäft mit der Immobilie (Kaufvertrag) zustande kommt – das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar.
- Immobilienmakler sind verpflichtet, Interessenten schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren, und zwar bei allen Geschäften, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte.
- Wem die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss auch nicht widerrufen.
Das müssen Verbraucher zum Widerrufsrecht wissen
- Schriftliche Widerrufsbelehrung: Seit dem 13. Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, über das Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Immobilienmakler sind daher verpflichtet, Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren.
- Fälligkeit der Provision: Das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar und wird im Normalfall erst fällig, wenn der Makler seine Dienstleistung erfüllt hat und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
- Kein Widerruf nötig bei fehlendem Interesse: Wem nach einer Besichtigung die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss er nicht widerrufen.
- Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung: Hat der Makler ein Objekt bereits erfolgreich vermittelt und den Kunden ordnungsgemäß über seine Rechte aufgeklärt, ist ein Widerruf des Vertrags nicht ohne weiteres möglich. Verbraucher verlieren in diesem Fall bei vollständiger Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht.
- Vorzeitiger Beginn der Vertragserfüllung: Der Interessent kann vom Makler verlangen, mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu beginnen. Der Makler muss dabei den Kunden davon in Kenntnis setzen, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung erlischt.
Die vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular finden Sie auf der entsprechenden Seite. Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV: siehe Impressum.