Immobilieneigentümer im Rentenalter bekommen heute von Ihrer Hausbank kaum noch Kredite angeboten. Um in dieser Situation einen Teil des Immobilienvermögens trotzdem verfügbar zu machen bietet sich ein Teilverkauf der Immobilie an.
Nachdem ein unabhängiger Gutachter den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt hat, verkaufen Sie einen Teil der Immobilie an einen Kapitalgeber. Sie erhalten für den veräußerten Anteil ein grundbuchlich gesichertes Nießbrauchrecht. Im Gegenzug entrichten Sie ein monatliches Nutzungsentgeld, ähnlich einer Zins- und Tilgungszahlung bei einem Kredit. Gleichzeitig wird Ihnen und Ihren Erben ein vorrangiges Rückkaufrecht für den veräußerten Anteil eingeräumt. Der neue Eigentümer bleibt als stiller Teilhaber im Hintergrund. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihr Zuhause weiterhin ohne jede Einschränkung so nutzen, wie Sie es gewohnt sind.
Wenn Sie oder Ihre Erben den veräußerten Teil nicht zurückkaufen möchten, haben Sie die Option, zu einem späteren Zeitpunkt auch den verbliebenen Teil Ihrer Immobilie zu veräußern. Damit für Sie ein möglichst hoher Verkaufspreis realisiert werden kann, werden Inneneinrichter, Handwerker, Fotografen und Vertriebspartner Ihre Immobilie professionell in Szene setzten. Dafür wird Ihnen ein Durchführungsentgelt in Höhe von 10% Ihres Verkaufserlöses berechnet.
Beispiel
Ein Ehepaar bewohnt eine Altbauwohnung in Charlottenburg. Der Verkehrswert der Wohnung beträgt 400.000 Euro. Bei einem Teilverkauf veräußert es 50% der Immobilie und erhält dafür 200.000 Euro (erste Auszahlung). Für die Nutzung des veräußerten Anteils zahlt das Ehepaar 583 Euro monatlich.
Nach 10 Jahren entscheiden sich die Eheleute die Wohnung ganz zu verkaufen. Die Wohnung ist inzwischen um 2% pro Jahr im Wert gestiegen. Der Verkaufspreis der Wohnung beträgt dann in unserer Rechnung 480.000 Euro.
Es ergibt sich folgende Rechnung:
Verkaufserlös der Wohnung: 480.000 Euro
Wert ihres verbliebenen 50% Anteils: 240.000 Euro
Durchführungsentgelt 10%: – 24.000 Euro
Höhe Ihrer zweiten Auszahlung: 216.000 Euro
Folgende Gesamtbilanz kann gezogen werden:
Sofortzahlung 200.000 Euro
Zweite Auszahlung 216.000 Euro
Gezahltes Nutzungsentgelt 69.960 Euro
Gesamterlös 346.040 Euro
Dieses Model bietet eine Sofortauszahlung Ihres Wunschbetrags, Sie wohnen weiterhin wie gewohnt und ohne Einschränkungen. Die Entscheidungshoheit, ob Sie zu einem späteren Zeitpunkt ganz verkaufen möchten oder ob ein Rückkauf durch Sie oder später durch Ihre Erben stattfinden soll, liegt bei Ihnen. Sie haben den alleinigen Nießbrauch und Wohnen ohne Einschränkungen in Ihrer vertrauten Umgebung.
Möglichkeiten der Immobilienrente:
Die klassische Immobilien-Leibrente: der Verkauf der Immobilie gegen ein lebenslanges Wohnrecht und
– eine monatliche Rentenzahlung – oder
– eine Einmalzahlung – oder
– eine Mischung aus einmaliger und monatlicher Zahlung
den Verkauf der Immobilie gegen Einmalzahlung mit Nießbrauchrecht
den Verkauf der Immobilie mit Rückmietung
den Teilverkauf der Immobilie bei vollem Wohnrecht
die Aufnahme einer Umkehrhypothek
Welche der genannten Modelle und Varianten für Ihre persönliche Situation am besten geeignet sind, können wir gerne in einem persönlichen und für Sie kostenlosen und unverbindlichen Gespräch herausfinden. Ich berate Sie fair, sicher und transparent.
weiteres Thema: Erbbaurecht