Umkehrhypothek – Beleihung der Immobilie
Die Basis der Umkehrhypothek ist ein Kreditvertrag. Die Immobilie bleibt zunächst im Eigentum und dient der finanzierenden Bank als Sicherheit.
Bei diesem, heute kaum noch von Banken in Deutschland angebotenen Modell, baut sich Ihre Schuldenlast von Jahr zu Jahr auf, bis der Kreditmaximalbetrag ausgeschüttet ist. Die Kredit- und Tilgungskosten werden bis zum Ende der Laufzeit gestundet.
Das Konzept der Umkehrhypothek hat gravierende Nachteile: Das Hauptproblem besteht darin, dass Hypothek und Zinslast bereits vor dem Ableben über den Immobilienwert steigen und damit große finanzielle Probleme entstehen können.Darüber hinaus liegen die Zinssätze über dem Marktniveau für Immobilienfinanzierungen und im Vergleich zur Immobilienleibrente sind die monatlichen Einnahmen aus einer Umkehrhypothek in der Regel deutlich geringer.
Möglichkeiten der Immobilienrente:
- Die klassische Immobilien-Leibrente: der Verkauf der Immobilie gegen ein lebenslanges Wohnrecht und monatlicher Rentenzahlung oder Einmalzahlung oder eine Mischung aus einmaliger und monatlicher Zahlung
- den Verkauf der Immobilie gegen Einmalzahlung mit Nießbrauchrecht
- den Verkauf der Immobilie mit Rückmietung
- den Teilverkauf der Immobilie bei vollem Wohnrecht
- die Aufnahme einer Umkehrhypothek
Welche der genannten Modelle und Varianten für Ihre persönliche Situation am besten geeignet sind, können wir gerne in einem persönlichen und für Sie kostenlosen und unverbindlichen Gespräch herausfinden. Ich berate Sie fair, sicher und transparent.
weiteres Thema: Erbbaurecht