Wie Medien im November 2014 berichteten hatte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Mietern seines Hauses in Saarlouis die Maklerprovision erstattet. „Mit etwas mehr Aufmerksamkeit hätte man die Maklergebühren von Anfang an übernehmen sollen… Wir haben das Geld bereits den Mietern zurückerstattet.“, sagte Maas dazu.
Maas hatte nach dem Umzug seiner Familie nach Berlin im August 2014 sein Haus in Saarlouis über einen Makler vermietet und die Mieter die Maklerprovision in Höhe von zwei Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer zahlen lassen.
Das war zwar damals üblich, widersprach jedoch seinem persönlichen politischen Projekt, dem „Bestellerprinzip“, welches Maas im März als Gesetzentwurf vorstellte, und welches vorsah, dass künftig der Vermieter den Makler bezahlt, wenn er ihn bestellt hat. Als im September SPD und Union auf dieses Gesetz einigten, tönte Maas „Dies ist ein guter Tag für die Mieter in Deutschland“.
Klar hatte er sich rechtlich einwandfrei verhalten.
Aber es zeigt eindeutig, dass nicht das Wohl der Mieter als Antrieb diente. Kaum zu glauben, dass der Schöpfer des „Bestellerprinzip“ einfach nur „unaufmerksam“ war.
Das Bestellerprinzip trat am 1. Juni 2015 in Kraft und bescherte Vermietern und Mietern nicht nur finanzielle Ersparnisse.