Das Fällen von Bäumen im eigenen Garten ist durch eine Vielzahl von Vorschriften geregelt, die je nach Standort variieren können. Auch in München und Bayern sowie in Berlin und Brandenburg müssen Gartenbesitzer spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen beachten, bevor sie zur Axt greifen.
Zeitliche Einschränkungen und Schutzzeiten
In ganz Deutschland, einschließlich der genannten Regionen, ist das Fällen von Bäumen während der Vogelbrutzeit vom 1. März bis zum 30. September generell verboten. Diese Regelung dient dem Schutz nistender Vögel und ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Außerhalb dieser Zeit ist das Fällen unter bestimmten Bedingungen möglich, wobei lokale Vorschriften zu beachten sind.
Genehmigungsverfahren in München und Bayern
In München beispielsweise unterliegt das Fällen von Bäumen der Baumschutzverordnung. Bäume, deren Stammumfang 60 Zentimeter überschreitet, dürfen nur mit einer behördlichen Genehmigung gefällt werden. Diese Regelung zielt darauf ab, besonders prägende und alte Bäume zu schützen. Wer ohne entsprechende Genehmigung handelt, riskiert hohe Bußgelder.
Rechtslage in Berlin und Brandenburg
Auch in Berlin sind die Vorschriften strikt. Hier schützt die Baumschutzverordnung alle Bäume mit einem Umfang von mehr als 80 Zentimetern. Die Fällung solcher Bäume bedarf einer Genehmigung durch das zuständige Bezirksamt. In Brandenburg variieren die Bestimmungen je nach Kommune, doch auch hier ist generell eine Genehmigung erforderlich, besonders für größere Bäume.
Unzulässige Praktiken und deren Konsequenzen
Es ist wichtig, auf Praktiken hinzuweisen, die darauf abzielen, Bäume absichtlich so zu beschädigen, dass sie als gefährlich gelten und gefällt werden müssen. Methoden wie das Einschlagen von Kupfernägeln in Bäume oder das Verwenden von Chemikalien sind nicht nur illegal, sondern werden auch als vorsätzliche Beschädigung von Naturgut betrachtet. Solche Handlungen können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Bußgelder und möglicherweise strafrechtliche Verfolgung.
Zudem zeigt eine neue Studie, dass solche Eingriffe einen Baum zwar schädigen können, aber nicht notwendigerweise zum Absterben führen. Dies macht die Anwendung solcher Methoden damit auch praktisch sinnlos.
Genehmigungen und sachgerechtes Vorgehen
Wer in München, Bayern, Berlin oder Brandenburg einen Baum fällen möchte, sollte zuerst prüfen, ob eine Genehmigung benötigt wird. Dies hängt in der Regel vom Umfang und der Höhe des Baumes ab sowie von seiner Lage und ökologischen Bedeutung. Die Genehmigung wird oft nur erteilt, wenn keine andere Lösung zur Gefahrenabwehr oder aus anderen triftigen Gründen möglich ist. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen und das Vorhaben detailliert zu besprechen.
Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung und ist nicht darauf ausgelegt, spezifische rechtliche Fragen zu beantworten. Es wird empfohlen, sich bei konkreten rechtlichen Anliegen oder vor dem Fällen eines Baumes immer direkt bei der zuständigen Behörde oder einem qualifizierten Rechtsanwalt zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.