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Vermieter dürfen länger auf Mietkaution zugreifen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt die Rechte von Vermietern, indem es ihnen mehr Zeit einräumt, auf die Kaution zuzugreifen, wenn Mieter Schäden in der Wohnung hinterlassen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf das Mietrecht und die Verfahrensweise bei Mietschäden.

Im verhandelten Fall (Aktenzeichen VIII ZR 184/23) forderte ein Vermieter aus Nürnberg von einer ehemaligen Mieterin Schadenersatz für verschiedene Schäden in der Wohnung, darunter eine beschädigte Steckdose und Kratzer im Holzboden. Die Mieterin begehrte nach Beendigung des Mietverhältnisses die Rückzahlung ihrer Barkaution in Höhe von etwa 780 Euro. Der Vermieter rechnete jedoch mit vermeintlichen Schadensersatzansprüchen auf, was die Mieterin mit dem Hinweis auf Verjährung bestritt.

Das Berufungsgericht hatte der Mieterin zunächst recht gegeben und argumentiert, dass die Schadensersatzansprüche des Vermieters zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung bereits verjährt waren. Der BGH hingegen entschied, dass die Verjährung gemäß § 215 BGB einer Aufrechnung nicht entgegensteht, wenn die Forderung zum Zeitpunkt der ersten möglichen Aufrechnung noch nicht verjährt war 

Der BGH stellte klar, dass der Vermieter auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche (§ 548 BGB) auf die Kaution zugreifen kann, sofern die Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht wurden. Dies bedeutet, dass Vermieter mehr Zeit haben, um Schäden zu dokumentieren und ihre Ansprüche geltend zu machen, während Mieter auch nach der Verjährungsfrist nicht automatisch von Ansprüchen befreit sind.

Dieses Urteil stärkt die Position der Vermieter erheblich, da sie nun mehr Zeit haben, um Schäden zu dokumentieren und Reparaturkosten geltend zu machen. Gleichzeitig müssen Mieter sich bewusst sein, dass sie auch nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nicht automatisch von Ansprüchen des Vermieters befreit sind, wenn die Kaution als Sicherheit hinterlegt wurde.

Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation von Schäden und einer klaren Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und faire Lösungen für beide Parteien zu finden.

 

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