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Verkaufsverbot für Wohnimmobilien?

Verkaufsverbot für Wohnimmobilien?

Mir wurde gestern ein Twitter-Post weitergeleitet, in dem behauptet wird, „die SPD“ plane ein Verkaufsverbot für Wohnimmobilien.

Keine Panik!

Richtig ist: Es geht ausschließlich um Überlegungen der Berliner SPD-Fraktion, nicht um die Bundes-SPD und nicht um ein Bundesgesetz. Es existiert weder ein Gesetzentwurf noch ein laufendes Gesetzgebungsverfahren.

Die Situation ist vergleichbar mit dem Berliner Mietendeckel. Dieser wurde 2021 vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Landeskompetenz aufgehoben. Miet- und Preisrecht gehören zum Bundesrecht. Länder dürfen hier nicht zusätzlich regulieren. Ganz nebenbei hatte der Mietendeckel in Berlin zu einer erheblichen Mietenexplosion geführt.

Ein Verkaufs- oder Veräußerungsverbot würde noch stärker in Eigentums- und Vertragsrechte eingreifen als der Mietendeckel. Aus denselben Gründen hätte ein landesrechtliches Verkaufsverbot kaum Aussicht auf Bestand – eher im Gegenteil.

Soziale Medien sind meiner Meinung nach meist keine geeignete Informationsquelle für verfassungsrechtliche Fragen – für Schminktipps allerdings ganz bestimmt bestens geeignet. Meine Artikel sind dafür zugegeben nicht ganz so unterhaltsam.