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Untervermietung Einzimmerwohnung

Mieter haben einen Anspruch darauf, ihre Wohnung unter­zuvermieten. Sie müssen jedoch den Vermieter um Erlaubnis bitten. Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Unter­vermietung hat, darf der Vermieter nicht ablehnen.

Ein Urteil des Amts­gerichts Berlin-Mitte besagt jetzt, dass dieser Anspruch unabhängig von der Größe der Wohnung besteht, also auch eine Ein­zimmer­wohnung unter­vermietet werden darf. (Az.: 25 C 16/20

Untervermietung

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