Kamin- und Kachelöfen: Strengere Vorgaben für saubere Luft
Ab 2025 müssen viele Kamin- und Kachelöfen strengere Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhalten. Betroffen sind Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese Öfen dürfen dann nur noch 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Öfen, die diese Werte nicht schaffen, müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden.
In Deutschland betrifft das etwa vier Millionen Öfen, darunter auch die beliebten Schwedenöfen. Eine Nachrüstung kann teuer sein. Wer also einen alten Ofen besitzt, sollte prüfen, ob ein moderner und effizienter Ofen die bessere Wahl ist. Keine Sorge haben müssen Besitzer von historischen Öfen, die vor 1950 eingebaut wurden, oder von offenen Kaminen, die selten genutzt werden. Für sie gibt es keine Austauschpflicht.
Photovoltaikanlagen: Einheitliche Steuerbefreiung
Gute Nachrichten für Hausbesitzer: Ab 2025 wird die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen vereinfacht. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW_peak_ sind dann steuerfrei – egal, ob sie auf Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden installiert sind.
Die neue Regel gilt jedoch nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen oder erweitert werden. Außerdem dürfen Betreiber, die mehrere Anlagen besitzen, eine Gesamtleistung von 100 kW_peak_ nicht überschreiten, um von der Steuerbefreiung zu profitieren.
Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Für individuelle Fragen oder konkrete Fälle wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.