Der Münchner Stadtrat hat neue Erhaltungssatzungsgebiete in Schwabing-West und Laim ausgewiesen. Sie erhoffen sich, damit Luxussanierungen und Spekulationen vermeiden zu können.
Bauliche Änderungen und Umwandlungen werden in den Erhaltungssatzungsgebieten nur in speziellen Fällen genehmigt. Auf Grundstücke in diesen Gebieten hat die Stadt zudem ein Vorkaufsrecht. So ist es schwerer Mietshäuser in Eigentumswohnungen aufzuteilen und diese dann teuer zu verkaufen.
Neue Erhaltungssatzungsgebiete sind die ‚Birnauer Straße‘ in Schwabing-West und drei neue Gebiete in Laim, ‚Agnes-Bernauer-Straße‘, ‚Friedenheimer Straße‘ und ‚Pfarrer-Endres-Weg/ Landsberger Straße‘.
Die Erhaltungssatzung soll dem Milieuschutz dienen und die Mieter in einem Viertel vor Gentrifizierung bewahren.
Die Stadt hat allein im Jahr 2018 ihr Vorkaufsrecht so oft ausgeübt, dass sie Wohnungen für etwa 200 Millionen Euro gekauft hat, die privaten Investoren zu teuer waren.