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Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Die Bundestagsfraktionen der Union CDU/CSU sowie der SPD haben sich auf die Details zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geeinigt. Die Stellung des Eigentümers gegenüber seiner Hausverwaltung wird nun weniger geschwächt als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen. Bauliche Maßnahmen werden erleichtert. Das Gesetz soll im November in Kraft treten.

Bauliche Veränderungen sollen zukünftig bereits mit Zweidrittelmehrheit der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden können. Jeder Eigentümer soll das Recht erhalten, sich eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge oder einen Einbruchschutz einzurichten. Auch das Recht auf einen barrierefreien Umbau und die Einrichtung eines Glasfaseranschlusses steht Wohnungseigentümern künftig zu.

Auch Mieter erhalten im Zuge der Gesetzesänderung das Recht, bauliche Maßnahmen vom Vermieter zu verlangen, die das Laden von Elektroautos ermöglichen.

Verwalter müssen künftig eine Zertifizierung mitbringen sowie eine Prüfung bei den IHK ablegen. Den Nachweis der Zertifizierung können Eigentümer nach einer dreijährigen Übergangsfrist vom Verwalter einfordern.

Verwalter dürfen über teure Angelegenheiten zukünftig nicht mehr allein entscheiden, sondern sind auf den Entschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft angewiesen.

Die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung wird gelockert. Zukünftig soll eine rein digitale Versammlung möglich sein. Ebenso muss eine Zustimmung nicht mehr schriftlich auf Papier erfolgen, sondern kann auch per Mail oder Instant-Messenger eingehen. Die Textform bleibt weiterhin vorgeschrieben.