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Gesetz zur Teilung der Maklerprovision Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien

Gesetz zur Teilung der Maklerprovision Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien

Gesetz zur Teilung der Maklerprovision
Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft. Kern des neuen Gesetzes ist es, dass nach Beauftragung des Maklers durch den Verkäufer die Maklercourtage nicht mehr vollständig vom Käufer zu zahlen ist. Die Kosten der Provision kann nur noch zu maximal 50 Prozent der Gesamtprovision an die andere Partei weitergereicht werden. Das bedeutet: Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Wohnimmobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.