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Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts

Bundestag und Bundesrat haben Mitte 2021 das Gesetz über die Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Es tritt zum 01.07.2022 in Kraft und bezweckt durch bestimmte Mindestanforderungen an Mietspiegel sowie eine Auskunftspflicht die Erhöhung der Qualität und Rechtssicherheit.
Darüber hinaus sollen dadurch mehr Gemeinden zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel verpflichtet werden. 

Der Mietspiegel legt die ortsübliche Vergleichsmiete vor Ort fest und ist damit sowohl für Vermieter als auch für Mieter sehr wichtig. In der Vergangenheit gab es um den Mietspiegel zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. So wurde beispielsweise der Berliner Mietspiegel 2021 vom Amtsgericht Spandau in Berlin für ungültig erklärt.

Vermieter und Mieter sind nun gleichermaßen verpflichtet, die Miethöhe sowie Wohnwertmerkmale anzugeben. Vor der Reform konnten Mieter und Vermieter die Antwort verweigern, wodurch es möglich war, die Ergebnisse zu verzerren. Um die Qualität des Mietspiegels zu erhöhen, wurden datenschutzrechtliche Fragen geklärt. Meldeämter und andere Behörden sind nun in der Lage, relevante Daten mitzuteilen.

Mit Inkrafttreten der Reform müssen nun auch Mittelstädte einen Mietspiegel haben. Somit haben viele Kommunen, Vermieter und Mieter nun mehr Arbeit. 80 Prozent aller deutschen Großstädte und 60 Prozent aller Mittelstädte haben einen Mietspiegel. Die Städte ohne Mietspiegel haben bis zum 1. Januar 2023 Zeit einen solchen zu erstellen. Wenn eine Kommune einen qualifizierten Mietspiegel wählt, wird diese Frist bis zum 1. Januar 2024 verlängert. Qualifizierte Mietspiegel sind aufwendiger als die einfachen Mietspiegel, weil sie wissenschaftlich begleitet werden.
Neue Mietspiegel zu erstellen erfordert allgemein sehr viel Zeit und bei angespannten Wohnungsmärkten sind erhebliche juristische Auseinandersetzungen in Bezug auf den Mietspiegel zudem keine Seltenheit. Viele Städte, die von der Reform betroffen sind, müssen zügig handeln.

Berliner Mietspiegel ungültig