Wenn ein Immobilen-Suchender (beispielsweise) im Internet eine Anfrage für eine Immobilie stellt, geht er automatisch einen Vertrag mit dem Anbieter der Immobilie bzw. dem Makler ein – er fordert eine Leistung (das Expose, das Angebot, Informationen) an. Provision wird aber erst gezahlt, wenn das Geschäft mit der Immobilie (Kaufvertrag) zustande kommt. Das Maklerhonorar ist ein Erfolgshonorar.
Immobilienmakler sind verpflichtet, Interessenten schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren – und zwar bei allen Geschäften, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte (Immobilienkauf und Gewerbe-Miete).
Wem die angebotene Immobilie nicht gefällt, muss auch nicht widerrufen.