Die Bundesregierung plant eine wichtige Neuerung für Mieter und Vermieter: Die bisher „nach oben offene“ Indexmiete soll künftig einer Deckelung unterliegen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, noch im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die jährlichen Steigerungen begrenzen soll. Damit würde sich eines der dynamischsten Mietmodelle in Deutschland grundlegend verändern.
Warum wird die Indexmiete reguliert?
Indexmietverträge orientieren sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Steigt die Inflation, steigt automatisch auch die Miete – und zwar ohne die Begrenzungen, die es bei anderen Mieterhöhungsarten gibt. In den letzten Jahren führte die hohe Inflation zu außergewöhnlich starken Mietsteigerungen, was politisch zunehmend als Problem gesehen wurde. Mieter hatten gleichzeitig höhere Lebenshaltungskosten und steigende Mieten zu tragen. Genau hier setzt der geplante Eingriff an.
Was sieht der Entwurf vor?
Nach aktuellen Ankündigungen soll die jährliche Steigerung der Indexmiete begrenzt werden. Die genaue Ausgestaltung – etwa die Höhe einer maximal zulässigen Erhöhung – wurde vom Justizministerium bislang nicht veröffentlicht. Klar ist jedoch, dass Indexmieten künftig nicht mehr vollständig und unbegrenzt der Inflation folgen dürfen. Der Staat will damit extreme Ausschläge nach oben verhindern.
Indexmietverträge bleiben weiterhin erlaubt, verlieren aber einen Teil ihrer bisherigen Dynamik. Ob die neue Regelung nur für Neuverträge gelten wird oder auch für bestehende Indexmieten, ist noch offen.

