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Indexmiete

Die Indexmiete war lange kaum relevant. Solange Inflation und Kosten niedrig waren, reichte der klassische Mietvertrag. Doch seit der Energiekrise steigen Baukosten, Handwerkerpreise, Zinsen und Energie massiv – während gesetzliche Mieterhöhungen stark begrenzt sind. Für Vermieter wurde die Indexmiete nach § 557b BGB deshalb attraktiver.

Bei diesem Modell wird die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Steigt der Index, darf die Miete im gleichen Maß angepasst werden. Das Ziel ist nicht Gewinnmaximierung, sondern Kaufkrafterhalt. Wichtig dabei: Die Mieterhöhung erfolgt nicht automatisch. Der Vermieter muss sie schriftlich erklären und korrekt berechnen. Nur dann tritt sie – frühestens ab dem übernächsten Monat – in Kraft. Der Mieter muss nichts ausrechnen oder zustimmen.

Nun plant die Politik eine Begrenzung: Maximal 3,5 % Mieterhöhung pro Jahr – auch wenn die Inflation höher liegt. Damit verliert das Modell seinen Kernnutzen. Ein echter Inflationsausgleich ist so nicht mehr möglich.

Für Vermieter bedeutet das: weniger Flexibilität, geringere Planungssicherheit und fehlende Anpassung an steigende Kosten. Die logische Folge: höhere Anfangsmieten, mehr Staffelmieten oder individuell gestaltete Verträge. Mietsteigerungen werden dadurch nicht verhindert, sondern vorgezogen.

Für Mieter wirkt die Begrenzung zunächst schützend. Doch sie verschärft den Graben zwischen Bestands- und Neuverträgen und mindert die Transparenz. Die eigentlichen Probleme – hohe Baukosten, fehlender Neubau, steigende Auflagen – bleiben ungelöst.

Die Indexmiete war ein klar geregeltes, faires Instrument. Wird sie ausgebremst, fehlen Alternativen, die flexibel und rechtssicher zugleich sind.

Dieser Text stellt eine persönliche Einschätzung dar und ersetzt keine rechtliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.