Die Kosten und Vorauszahlungen Ihrer Wohnung aus Verwalterabrechnung, Heizkostenabrechnung und Grundsteuerbescheid eintragen – Sie erhalten die fertige Abrechnung.
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Der Generator ersetzt keine rechtliche Prüfung. Der Generator gilt für Wohnraummietverhältnisse. Ob und nach welchem Schlüssel Kosten umgelegt werden dürfen, ergibt sich aus Ihrem Mietvertrag – bei Fragen zur Vermietung sprechen Sie uns gerne an.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Urteil vom 29.01.2020, VIII ZR 244/18) muss eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung vier Angaben enthalten:
Fehlt eine dieser Angaben, ist die Abrechnung formell unwirksam und wahrt die Abrechnungsfrist nicht. „Sonstige Betriebskosten“ dürfen nicht als Sammelposten abgerechnet werden, sondern sind einzeln mit ihrer Bezeichnung aufzuführen (BGH, Urteil vom 06.07.2021, VIII ZR 371/19). Der Generator rechnet mit den Beträgen Ihrer Wohnung. Gesamtkosten und Verteilerschlüssel je Kostenart stehen in der Verwalterabrechnung, die Sie der Abrechnung beilegen. Ob das im Einzelfall genügt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt – bei Zweifeln lassen Sie die Abrechnung prüfen.
| CO₂-Ausstoß (kg CO₂/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Die Heizkostenabrechnung muss den auf den Mieter entfallenden CO₂-Kostenanteil, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen; fehlt das, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 CO2KostAufG). Der Generator zieht den Vermieteranteil ab, den Sie aus der Abrechnung eintragen; Einstufung und Berechnungsgrundlagen müssen in der beigefügten Heizkostenabrechnung stehen.
Hinweis: Der Betriebskosten-Generator ist ein unverbindliches Hilfsmittel zur Erstellung einer Abrechnung. Er ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls. Die Nutzerin oder der Nutzer ist für die Prüfung der eingegebenen Daten, der Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen sowie der maßgeblichen Abrechnungs- und Ausschlussfristen selbst verantwortlich. Die eingegebenen Abrechnungsdaten werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an unsere Server übertragen. Stand der rechtlichen Hinweise: Oktober 2026.
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