Der Berliner Mietspiegel wurde vom Amtsgericht Spandau für ungültig erklärt. Was bedeutet das für Vermieter und Mieter?
Der Berliner Mietspiegel 2021 ist ungültig, so das Urteil (AZ 6 C395/21) des Amtsgerichts Spandau, veröffentlicht am 6.4.2022. Auszug: „Der Berliner Mietspiegel 2021 ist kein qualifizierter Mietspiegel. […] Der Berliner Mietspiegel ist auch kein einfacher Mietspiegel.“ Folglich hat das Gericht das dem Gerichtsverfahren zugrundeliegende Mieterhöhungsverlangen, in dem auf diesen Mietspiegel verwiesen wurde, als unbegründet zurückgewiesen. Damit hat Berlin erstmals seit 1987 keinen gültigen Mietspiegel mehr.
Das hat weitreichende Folgen für Mieter und Vermieter. Für Großvermieter dürfte es einfach sein, die drei passenden Vergleichsmieten zu finden und mit diesen Mieten nunmehr auch Mieterhöhungen weit über dem Niveau des Mietspiegels begründen können. Kleinvermieter hingegen können weder den Mietspiegel 2019 noch 2021 anwenden, weil eine Mieterhöhung dann formal unbegründet wäre. Ein Mieter müsste dann nicht zustimmen.
Auch bei Neuvermietungen könnte es zu deutlichen Preissprüngen kommen. Möglicherweise sind Berliner Mieter auch nicht mehr durch die Mietspreisbremse geschützt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2019 ist Voraussetzung, dass Mieter und Vermieter in zumutbarer Weise die gesetzlich zulässige Miete ermitteln können. Ohne Mietspiegel ist möglicherweise die Mietpreisbremse nicht verfassungsgemäß umzusetzen.
Der Mietspiegel des Berliner Senats vom 6. Mai 2021 ist die zweite Fortschreibung des Mietspiegels 2017. Nach Bundesrecht ist aber nur eine einmalige Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels erlaubt. Der Berliner Mietspiegel 2021 ist auch kein einfacher Mietspiegel, da er sich noch aus Mieten eines Vier-Jahres-Zeitraums berechnet. Seit dem 1.1.2020 ist aber auch für einfache Mietspiegel ein Zeitraum von sechs Jahren vorgeschrieben.
In den letzten 20 Jahren waren alle Berliner Mietspiegel fehlerhaft.